gefragt von administrator am 30.11.1999

Staffelmiete

Sowohl Sie als auch Ihr Vermieter überlassen nichts dem Zufall. Sie sind gleichermaßen weitsichtig und versuchen, finanzielle Unannehmlichkeiten schon im voraus zu regeln. <br />
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Kalkulierte Mietsteigerung <br />
Haben Sie einer Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses für die nächsten Jahre zugestimmt, müssen Sie jährlich unaufgefordert die vereinbarte Mieterhöhung bezahlen.<br />
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Der Vorteil:<br />
Die finanzielle Mehrbelastung kommt nicht plötzlich und unerwartet, denn eine außerplanmäßige Mietsteigerung darf Sie nicht mehr treffen. <br />
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Der Nachteil:<br />
Die gestaffelte Miete darf die örtlich übliche Vergleichsmiete durchaus übersteigen. Nur wenn mehr als 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt wird, kann eine verbotene Mietpreisüberhöhung vorliegen <br />
Gesetzliche Spielregeln <br />
Haben Sie eine Staffelmiete vereinbart, gilt folgendes:<br />
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Die Staffelmiete ist auch bei einem unbefristeten Mietvertrag schriftlich zu vereinbaren. <br />
Sie bezieht sich immer auf die Netto-Kaltmiete. Die Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizkosten werden davon nicht berührt. <br />
Die Miete darf nur einmal jährlich erhöht werden. Ein kürzerer Turnus ist nicht vorgesehen. Sollten Sie sich trotzdem darauf eingelassen haben, ist dies unwirksam. <br />
Der konkrete Betrag der jeweiligen Mieterhöhung oder der genaue Mietzins sind als Geldwert anzugeben. Eine prozentuale Bezeichnung ist unwirksam. <br />
Während der Dauer der Staffelmietvereinbarung darf der Vermieter keine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung verlangen. <br />
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Stichwörter: staffelmiete

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