gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietvertrag

Darf ein Vermieter Auskünfte über die Schufa einholen?
Stichwörter: mietvertrag

Antworten

antwort von administrator am
also so weit ich weiß darf er es ohne ihre zustimmung nicht, genauso dürfen es z.b. auch banken nicht ohne ihre schriftliche zustimmung.

ohne eine schriftliche bestätigung von ihnen wird ihr vermieter auch keine auskunft von der schufa erhalten !

antwort von administrator am
Hallo,

der Vermieter kann eine Schufa einholen, wenn er mit der Schufa entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat und Du dem Vermieter schriftlich gestattest entsprechende Informationen über Dich einzuholen. Dein Vermieter wird aber sehr wahrscheinlich keine Vereinbarung mit der Schufa haben (kostet schließlich nicht wenig Geld). Er kann Dich hingegen bitten (aber kein Zwang), eine Selbstauskunft bei der Schufa zu holen oder anzufordern. Das kostet 10 Euro.
Im übrigen unterscheidet die Schufa A und B Auskünfte. A Auskünfte (für Banken etc.) erhalten neben den Negativeinträgen, alle eingetragen Kredite, Girokonten, Kreditkarten, Kundenkarten etc. (aber nie mit Bankennamen). B Auskünfte erhalten Mobilfunkprovider etc. Hier wird nur mitgeteilt, ob ein neg. Eintrag vorliegt (z.Bsp. EV oder Haftbefehl). ES GILT IMMER: KEIN SCHRIFTL. EINVERTÄNDIS=KEINE AUSKUNFT. Ansonsten klage.

Grüße
Peter
PS: Hol' Dir doch mal eine Selbstauskunft. Da erfährst Du genau was eingetragen ist und wer wann eine Anfrage gestellt hast. Kostet 10 €. Oder vor Ort bei der Schufa selbst mündlich nichts.

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