gefragt von administrator am 30.11.1999
Umzugskosten
Waschmaschine: Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch (AG Köln 207 C 221/00, Urteil vom 11.1.2001, WuM 2001,276).Wasserlieferungsvertrag: Nach dem Einbau von Wohnungswasserzählern verlangen viele Vermieter von ihren Mietern, dass diese einen Wasserliefervertrag mit den Wasserwerken abschließen. Davon hält der Mieterverein zu Hamburg nichts. Näheres lesen Sie bitte im Merkblatt 12 - Wasserkosten.
