gefragt von administrator am 30.11.1999

Versicherung

Der Mietvertrag, Mietkaution, Kündigung ...

Mietverträge können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden.

Mündliche Mietverträge sind eine Ausnahme,
weil Grundlage für alle gesetzlichen Regelungen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist (sofern nichts anderes vereinbart wurde), d.h. die Miete könnte am Monatsende bezahlt werden, Nebenkosten entstünden keine und Schönheitsreparaturen ebenfalls nicht.


Der schriftliche Mietvertrag

In der Regel werden vorgedruckte Formularmietverträge verwendet. Rechte und Pflichten der Vertragspartner sind auf mehreren Seiten aufgelistet. Viele der Vertragsklauseln kommen jedoch bei Abschluss des Vertrages nicht zur Anwendung und sind z.T. unwirksam.

Sollte der Vermieter Ansprüche im Falle eines Rechtsstreits geltend machen wollen, empfiehlt sich die Überprüfung des Vertrages durch einen Rechtsbeistandes, z.B. dem Mietverein oder dem deutschen Mieterbund.

Der "normale" Mietvertrag (unbefristeter Mietvertrag)

Mündliche oder schriftliche Vertragsform, Abschluß meistens als Formularmietvertrag.

- Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit
- Gleiche Kündigungszeiten für Mieter und Vermieter (zwischen 3 und 12 Monaten, je nach Dauer des Mietverhältnisses)
- Vermieter braucht bei Kündigung einen besonderen Grund, z.B. Eigenbedarf
- Nachteil bei kleineren und privaten Vermietern : Eigenbedarfskündigung kann drohen bei sog. Einliegerwohnungen in Zwei - oder ausgebauten Dreifamilienhäusern, in denen der Vermieter mitwohnt, also geringerer Kündigunsschutz.
Mieterhöhungen sind zu ortsüblichen Vergleichsmieten möglich.



Zeitmietvertrag

Meistens Formularmietvertrag, in dem Vertrags-und Mietende festgelegt ist

- Schriftlich
- Kündigung durch Mieter oder Vermieter während dieser Zeit nicht möglich .
Ausnahme: fristlose Kündigung.
- Mieterhöhungen nach ortsüblichen Vergleichsmieten; nach Vereinbarung im Mietvertrag.
- Das Mietverhältnis kann verlängert werden, wenn Mieter sein Begehren zwei Monate vor Ablauf des Mietvertrages schriftlich mitteilt.
Ausnahmen:
- Vermieter hat Eigenbedarf
- Wenn bei Vertragsabschluß vereinbart wurde, daß der Vermieter die Wohnung selbst benötigt oder Umbau - oder Abrißarbeiten vorgesehen sind, so daß der Mieter nicht mehr dort wohnen kann.


Zeitmietverträge werden auch als Staffel - oder Indexmietvertrag
abgeschlossen


Staffelmietvertrag

Festlegung der Anfangsmiete und der zukünftigen jährlichen Mietsteigerung

- Schriftlich
- Endsumme oder jährliche Erhöhung der Miete muß im Vertrag stehen
- Staffelmietverträge sind meistens Zeitmietverträge.
- Während der Laufzeit kann der Vermieter nicht kündigen.
- Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht
- Kündigung seitens des Vermieters darf erst zum Ablauf des vierten Jahres erfolgen, danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.



Indexmietvertrag

Festlegung der Anfangsmiete und Mietsteigerung der nächsten Jahre nach Preisindex für allgemeine Lebenshaltung des Statistischen Bundesamtes

- Schriftlich
- Mietpreiskoppelung an Preisindex für Lebenshaltung des Stat. Bundesamtes
- Meistens Zeitmietverträge auf 10 Jahre
- Wenn die Laufzeit nicht für 10 Jahre vereinbart ist , muss der Vermieter zumindest auf sein Kündigungsrecht für 10 Jahre verzichten
Stichwörter: versicherung

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