gefragt von administrator am 30.11.1999

Teilgewerbliche Nutzung

Ausnahme vom Aufrechnungsverbot

Soll der eine Kombination von Mietvorauszahlungsklausel und Aufrechnungsverbotsklausel enthaltende Formularmietvertrag eine Ausnahme von dem Aufrechnungsverbot insoweit machen, als Bereicherungsansprüche des Mieters aus einem Recht zur Mietminderung hervorgehen, bedarf dies einer eindeutigen Formulierung. (AG Hamm, Urteil vom 28. 4. 1995 - 17 C 130/95) (LG Dortmund, Urteil vom 24. 8. 1995 - 17 S 179/95)
Stichwörter: nutzung + teilgewerbliche

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