gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietrecht
"Beamtenkündigung" bei nur vorübergehender VersetzungDas Sonderkündigungsrecht des öffentlich Bediensteten steht diesem nicht zu, wenn er nur vorübergehend (hier: für die Dauer von zwei Jahren) den Ort der beruflichen Tätigkeit wechseln soll. (LG Berlin, Urteil vom 20.11. 2000 - 67 S 151/00)
