Mietrecht
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"Beamtenkündigung" bei nur vorübergehender Versetzung
Das Sonderkündigungsrecht des öffentlich Bediensteten steht diesem nicht zu, wenn er nur vorübergehend (hier: für die Dauer von zwei Jahren) den Ort der beruflichen Tätigkeit wechseln soll. (LG Berlin, Urteil vom 20.11. 2000 - 67 S 151/00)