Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Badewanne

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Benutzungrecht bei gemeinschaftlichem Gebrauch

Das Mitbenutzungsrecht des Wohnungsberechtigten erstreckt sich auf die jeweils vorhandenen, dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner dienenden Anlagen und Einrichtungen. Ein Eigentümer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vorhandenen Anlagen und Einrichtungen unverändert beizubehalten. Eine Ersetzung oder Umgestaltung muß dem Wohnungsberechtigten jedoch zumutbar sein. (BayObLG, Beschluß vom 12. 12. 1996 - 2Z BR 123/96)
Stichwörter: badewanne

0 Kommentare zu „Badewanne”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net