gefragt von administrator am 30.11.1999

Besichtigungsrecht des Vermieters

Besichtigungsrecht des Vermieters

Ohne nähere vertragliche Vereinbarung darf der Vermieter die Wohnung nur besichtigen, wenn er hierfür einen wichtigen Grund geltend machen kann. (AG Ibbenbüren, 13 C 77/97 WM 98, 751)
Stichwörter: besichtigungsrecht + vermieters

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