gefragt von administrator am 30.11.1999
Besichtigungsrecht des Vermieters
Besichtigungsrecht des VermietersOhne nähere vertragliche Vereinbarung darf der Vermieter die Wohnung nur besichtigen, wenn er hierfür einen wichtigen Grund geltend machen kann. (AG Ibbenbüren, 13 C 77/97 WM 98, 751)
