gefragt von administrator am 30.11.1999

Eheleute Vertragspartner

Die Frage, ob der nicht unterzeichnende Ehegatte Vertragspartei wird, kann ganz entschei-dende Bedeutung haben, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zeigt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses klagte allein der Ehemann Schadensersatzansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gegen den Mieter ein. Bei mehreren Ver-mietern als Gläubiger von Ersatzansprüchen unterbricht die Klage eines einzelnen die Verjäh-rung nur dann, wenn dieser durch Abtretung Inhaber der gesamten Forderung geworden ist oder er seine Prozessführungsbefugnis noch innerhalb der Verjährungsfrist offen gelegt hat. Da es hieran im vorliegenden Fall fehlte, war der Anspruch der Vermieter verjährt. <br />
<br />
Stichwörter: eheleute + vertragspartner

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Kündigungsschreiben und Eheleute
Eheleute Vertragspartner
Eheleute Vertragspartner
Mietschuld und Eheleute
Eheleute als Mitmieter