gefragt von administrator am 30.11.1999
Schönheitsreparaturen
Vermieter dürfen ihre Mieter laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht gleichzeitig zur regelmäßigen Instandsetzung und zur Endrenovierung bei Auszug verpflichten, wenn bei Einzug bereits renoviert wurde.. <br /><br />
dpa KARLSRUHE. Entsprechende Klauseln in einem Formularvertrag benachteiligen den Mieter unangemessen und sind deshalb unwirksam. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dessen schriftliche Begründung am Donnerstag veröffentlicht wurde. (Aktenzeichen: VIII ZR 308/02 vom 14. Mai 2003) <br />
Danach ist es zulässig, dem Mieter die Endrenovierung aufzubürden. Auch gegen die Pflicht, die Räume im Abstand einiger Jahre in Stand setzen zu lassen, hat das Karlsruher Gericht nichts einzuwenden. In ihrer Summe seien die Klauseln aber derart nachteilig für den Mieter, dass beide wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig seien. Weil sie als zusammengehörig anzusehen seien, scheide auch eine Aufteilung in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil aus. <br />
Damit lehnte der VIII. Zivilsenat die Klage eines Vermieters ab. Er hatte seinen Mieter, der nach 20 Jahren ohne jegliche Renovierung aus seiner Wohnung ausgezogen war, auf 16 000 € Schadensersatz für die Kosten der umfassenden Instandsetzung und fünf Monate Leerstand verklagt. Nach den Worten des BGH wäre die Pflicht zur Endrenovierung zwar zulässig, wenn sie allein für den Fall vorgesehen sei, dass die vorgesehenen Fristen für die Schönheitsreparatur beim Auszug bereits abgelaufen seien. Eine solche Einschränkung fehle hier jedoch. <br />
HANDELSBLATT, Donnerstag, 03. Juli 2003, 13:46 Uhr <br />
<br />
BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 308/02 vom 14. Mai 2003) <br />
<br />
Renovierungspflicht Neues BGH-Urteil <br />
Was in Ihren Mietvertrag noch rein darf <br />
<br />
Einen kostspieligen Fehler begehen Sie, wenn Sie in Ihrem Mietvertrag die laufende Renovierungspflicht mit einer Endrenovierungsklausel kombinieren. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt wieder klargestellt. <br />
Ein Düsseldorfer Vermieter hatte dies in seinem Mietvertrag so vereinbart: <br />
§ 8 Instandhaltung der Mieträume <br />
Der Mieter hat insbesondere die Verpflichtung, auf seine Kosten alle Schönheitsreparaturen in den Mieträumen fachmännisch auszuführen. Bei Küchen mindestens in einem Abstand von 2 Jahren, bei Dielen und Bädern mindestens von 3 Jahren, bei Wohnräumen mindestens von 4 Jahren und bei Schlafräumen mindestens von 6 Jahren. <br />
<br />
Was bedeutet eine "besenreine" Wohnungsübergabe? <br />
<br />
Dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist, bedeutet lediglich, dass die üblichen Reinigungsarbeiten vor der Übergabe durchzuführen sind. <br />
Schönheitsreparaturen sind nach dem Gesetz eigentlich vom Vermieter auf seine Kosten durchzuführen, wenn sie notwendig werden. In den meisten Fällen werden diese Arbeiten aber formularmäßig in den üblicherweise verwendeten Mietverträgen auf den Mieter übertragen. Dies ist in gewissem Umfang auch zulässig. <br />
Allerdings sind bestimmte Grenzen zu beachten, die von der Rechtsprechung gezogen worden sind. Um beurteilen zu können, ob eine Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter gültig ist, ist es erforderlich, dass der Mietvertrag geprüft wird. <br />
Ist die Klausel gültig, umfasst der Begriff der Schönheitsreparaturen beispielsweise Streichen von Wänden und Decken, nicht dagegen den Ersatz eines abgewohnten Teppichbodens. Die Beseitigung von Schäden am Boden, wie sie durch langjährige Benutzung zwangsläufig entstehen, kann vom Vermieter ebenfalls nicht verlangt werden. Anders wäre es, wenn beispielsweise Brandstellen durch zu Boden gefallen Zigaretten oder ähnliche über die normale Abnutzung hinausgehenden Schäden vorhanden wären. <br />
Der Vermieter kann aber beispielsweise keinen neuen Teppich verlangen, sondern allenfalls Ersatz des Zeitwertes des vorhandenen Teppichs. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teppichboden je nach Qualität eine Nutzungsdauer von allenfalls 10 bis 15 Jahren hat. <br />
§ 12 Beendigung der Mietzeit <br />
Die Mieträume sind bei Auszug sauber und ohne Rücksicht auf den für Schönheitsreparaturen in § 8 Ziffer 2 vereinbarten Zeitablauf in fachmännisch renoviertem Zustand zurückzugeben. <br />
Fehler im Mietvertrag kostete Vermieter 15 904,79 Euro <br />
Als der Mieter auszog ohne zu renovieren, wol
