gefragt von administrator am 30.11.1999

Erneuerung Bodenbelag

Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. <br />
<br />
Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. <br />
<br />
Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit verschlissen, muss sie der Mieter bei seinem Auszug danach nicht erneuern. Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam. <br />
<br />
Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, daß der Vermieter den verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert.<br />
<br />
Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Fußböden beschädigt hat, beispielsweise durch Brandlöcher oder durch unzählige Rotweinflecken auf dem Teppichboden. Dann muss der Mieter Schadensersatz zahlen. Muß ein Teppichboden neu verlegt werden, bedeutet Schadensersatz, daß der Zeitwert des alten Teppichbodens gezahlt werden muß. <br />
Stichwörter: bodenbelag + erneuerung

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Gebühren für Umschreibung/ Erneuerung des Mietvertrags?
Musterbrief bezüglich Erneuerung der Böden
Bodenbelag
Bodenbelag
Fragen wegen Bodenbelag