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Kleinreparaturen

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Ja, das ist zulässig. Eine entsprechende Klausel im Formularmietvertrag ist aber nur wirksam, wenn sie die Überwälzung der Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag und auf eine jährliche Obergrenze beschränkt.<br />
Quelle: Bundesgerichtshof<br />
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1989, S. 324 <br />
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Stichwörter: kleinreparaturen

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