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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bucht ein Wohnungseigentümer jahrelang vom Konto seines Mieters weniger Geld ab als vereinbart, kann er die verlorenen Mehreinnahmen nicht mehr nachträglich einfordern. So ein Urteil des Landgerichts München Danach müssen Vermieter stets auf dem Laufenden sein, was die Höhe der Mietforderungen angeht. Az: 14 S 17240/01
Stichwörter: wenig + abgebucht + miete

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