gefragt von administrator am 30.11.1999

30 Jahre alten Teppichboden geg. Laminat - zahlt Vermieter?

Hallo zusammen,

mein ersten Beitrag in diesem Forum! :D

Meine Eltern leben in Miete und haben schon seit 30 Jahren denselben Teppichboden in der Wohnung! Sie sind dabei einen Laminatboden in der gesamten Wohnung zu verlegen - doch wer zahlt das Verlegen und vorallem auch den Laminat?
Meine Eltern haben in den 30 Jahren noch nie was beanstandet oder auch erneuern lassen. Nun wäre es aber an der Zeit den Teppichboden rauszuschmeißen!

Ich wäre um jede Antwort dankbar! Am besten wäre es, wenn Ihr mir noch einige § dazu nennen könnt - möchte das dann gerne dem Vermieter unter die Nase halten! :D

Vielen Dank

MfG

Mathias


P.S. Das Verlegen ist nicht das Problem - kann ich selbst durchführen. Aber die anfallenden Kosten für den Laminat wollen meine Eltern nicht bezahlen - vorallem nach 30 Jahren Teppichboden nicht!
Stichwörter: alten + vermieter + geg + zahlt + jahre

Antworten

antwort von alex29 am
Hallo,

normalerweise sollte das - unabhängig von den §§ - kein Problem sein.
Schau erst mal in den MIetvertrag, dort sind solche Erneuerungen oft vertraglich geregelt.
Aber wie gesagt - unabhängig von der Paragrafen kenne ich diese Sachen zu Hauf, dass in einem solchem Fall die VM froh sind, wenn sie jemanden haben, der wie in deinem Fall Laminat professionell verlegen kann. In solchen Fällen übernehmen meist die Vm die Kosten fürs Material, manche geben den Mietern auch noch ein Entschädigung für die Arbeit. Will sagen, in aller Regel wird in so Fällen, in denen sich der Mieter oder hier: der Sohn der Mieter bereit erklärt sowas zu machen, das Material vom VM bezahlt.
Wenn du was rechtliches dazu wissen willst: Erst mal in den Vertrag schauen - aber ich würd meine genannte Variante auf jeden Fall dem VM vorschlagen; wenn er nicht blöd ist, wird er in jedem Fall drauf eingehen.
Gruß,
alex29

antwort von administrator am
JA und wenn davon nichts drin steht und er nicht zahlen will? Was mach ich dann?

Mathias

antwort von alex29 am
Hallo!
Folgendes:
Laut Mieterverein Deutschland heißt es:

"Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind.
Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.

Das Landgericht Köln (6 S 121/91) entschied, daß das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden keine Schönheitsreparaturen sind. Auch das Auswechseln von Teppichböden gehört nach einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm (30 Re Miet 3/90) nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit verschlissen, muß sie der Mieter bei seinem Auszug
danach nicht erneuern. Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam.

Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, daß der Vermieter den
verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert.

Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Fußböden beschädigt hat, beispielsweise durch Brandlöcher oder durch unzählige
Rotweinflecken auf dem Teppichboden. Dann muß der Mieter Schadensersatz zahlen. Muß ein Teppichboden neu verlegt
werden, bedeutet Schadensersatz, daß der Zeitwert des alten Teppichbodens gezahlt werden muß."

Also: Ist der Teppich nicht voller selbstverschuldeter Flecke und Löcher, hast du Anspruch auf was Neues, aber nur wenn der Teppich Gegenstand des Mietvertrages ist (müßte aufgelistet sein, zumindest im Protokoll). Wenn das so ist, hast du Anspruch auf was Neues, aber was, das bestimmt der VM. Deine Wünsche kann, - muss der VM aber nicht berücksichtigen. Sollte er auf den Laminatwunsch eingehen, dann zahlst du die Mehrkosten (im Verhältnis zu nem Teppich als billigste Variante).

Insgesamt aber sehr verwunderlich, dass der VM sich nicht auf dein Angebot einlässt. das läßt auf einen sturen VM schließen und ist -natürlich- schlecht! Falls ihr das durchziehen wollt, nochmal mit ihm Reden: Ist der jetzige Teppich Ggst. des Vertrags, ihn drauf hinweisen, dass du Anspruch auf was Neues hat. Stellt er sich stur, gibts nur eine Möglichkeit: vor Gericht! Vorher zum Mieterbund gehen, Teppich fotografieren und sachlage schildern. das lohnt sich! Viel Erfolg.
alex29[/b]

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