gefragt von administrator am 30.11.1999
Märkische Baugenossenschaft Geschädigte bitte melden !
.Kurzinfo für alle Geschädigten der
Gemeinnützigen Märkischen Baugenossenschaft
Gemeinnützige Märkische Baugenossenschaft e.G.
Schönfließer Strasse 83
16548 Glienicke / Nordbahn
Fon: 033056 / 6200
Fax: 033056 / 62020
Email: info@maerkische-baugenossen.de
Die ehemaligen Mitglieder der
[url=http://www.maerkische-baugenossenschaft.de:8a814]Märkischen Baugenossenschaft[/url:8a814] , die bis Ende 2001 ausgetreten sind und damit gerechnet haben,
ihren eingezahlten Genossenschaftsanteil nach zwei Jahren Verbleibensfrist wieder zurückzuerhalten,
sollen nun noch einmal mit einer Nachschusspflicht zur Kasse gebeten werden !
Es dreht sich dabei bei vielen um einen Genossenschaftsanteil von DM 6.000,- und um eine Nachschusspflicht von 3.075,- €.
Unseres Erachtens ergibt sich eine Nachschusspflicht nur bei Insolvenz !
Dann allerdings für sämtliche Mitglieder der Genossenschaft, nicht nur fur die Ausgeschiedenen !
Nur die ausgeschiedenen Ex-Mitglieder der [url=http://www.maerkische-baugenossenschaft.de:8a814]Märkischen Baugenossenschaft[/url:8a814] mit einer Nachschusspflicht zu ,,bedenken",
entspricht nicht dem genossenschaftlichen Gedanken.
Nach der Aussage der [url=http://www.maerkische-baugenossenschaft.de:8a814]Märkischen Baugenossenschaft[/url:8a814] soll es sich um ca. 400 Ausgeschiedene handeln.
Der Vorstand der [url=http://www.maerkische-baugenossenschaft.de:8a814]Märkischen Baugenossenschaft[/url:8a814] will von diesen Ausgeschiedenen die Nachschüsse einfordern und die Forderung durchsetzen.
Allerdings bedarf es hierzu nicht nur eines Schreibens ohne Rechnung, wie wir es erhalten haben, sondern einer detaillierten Darstellung,
wie sich die Nachschusspflicht fur jeden einzelnen errechnet.
Wir wollen versuchen, bei der Verbraucher-Zentrale Hilfe in dieser Angelegenheit zu erhalten.
Einen Termin haben wir bereits fur eine Besprechung.
Bei einer Musterklage, wie sie uns vorschwebt, gehen wir von einem Streitwert von 2 x 3.067,80 € = 6.135,60 € aus.
Nach dem Streitwert werden Gerichts- und Anwaltskosten bemessen. Eine gütliche Einigung ware natürlich am sinnvollsten.
Diese Webseite wurde von mehreren Betroffenen ins Leben gerufen und wir suchen jetzt weitere Geschädigte.
Falls Sie auch betroffen sind, sollten Sie sich uns anschliessen, damit wir einen gemeinsamen Musterprozeß gegen die
[url=http://www.maerkische-baugenossenschaft.de:8a814]Märkischen Baugenossenschaft[/url:8a814] führen können.
Also bitte melden Sie sich bei uns,
per email unter:
hartiberlin@gmx.de
r.hach@nexgo.de
oder per Telefon unter:
030-34500497 Stefan Hartmann
030-34651090 Rainer Hach
033056-21700 Frau Jonderko
Gruss, Stefan Hartmann.
[url:8a814]http://www.maerkische-baugenossenschaft.de[/url:8a814]
Antworten
antwort von hartiberlin am
.Die Märkische Baugenossenschaft verklagt jetzt Ihre ehemaligen Mitglieder auf Nachschußpflicht ,
obwohl die Genossenschaft keine Insolvenz angemeldet hat
und lügt auf Ihren Webseiten !!
Aus:
[url:4786c]http://www.bmgev.de/mieterecho/299/03.htm?druck=1[/url:4786c]
Ich zitiere;
"Erst nach Redaktionsschluss erreichte uns eine Information, die den Beitrag "Genossenschaft in Not" ergänzt. Genossen der Märkischen Baugenossenschaft, die 2000 gekündigt hatten und deren Mitgliedschaft daher zum 31.12.2002 endete, werden jetzt zur Kasse gebeten. Dass ihre Einlagen wertlos sind, wussten sie, aber sie waren nicht darauf vorbereitet, in gleicher Höhe ohne Insolvenzverfahren noch einmal nachschießen zu müssen. Doch das wurde ihnen jetzt mit der Begründung, die Genossenschaft sei bilanzmäßig überschuldet, eröffnet.
Gleichzeitig aber findet sich auf der werbewirksamen Webseite der Genossenschaft (http://www.maerkische-baugenossen.de) folgende Passage:
"Genossenschaftsmitglied werden Sie durch Beitritt zur Genossenschaft und Übernahme entsprechender Geschäftsanteile (bei Austritt aus der Genossenschaft werden diese nach zweijähriger Kündigungsfrist zurückgezahlt) und eine einmalige Zahlung von 200 Euro Beitrittsgebühr. Durch jährlichen Beschluss der Mitgliederversammlung kann auf das Geschäftsguthaben eine Dividende (Zinsen) gezahlt werden."
In dieser Genossenschaft wird keine Dividende mehr gezahlt. Neue Mitglieder werden nur gewonnen, indem ihnen völlig falsche Tatsachen vorgespiegelt werden und dabei der wahre Zustand verschwiegen wird. Diese Genossenschaft ist am Ende, wirtschaftlich und moralisch.
Ihre Berliner MieterGemeinschaft"
Zitat Ende.
Wir sind gespannt, wie das erste Verfahren ausgeht, denn es gibt
dazu noch keine Rechtsprechung.
