hat diese Frage am gestellt
hartiberlin
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Die Märkische Baugenossenschaft verklagt jetzt Ihre ehemaligen Mitglieder auf Nachschußpflicht ,
obwohl die Genossenschaft keine Insolvenz angemeldet hat
und lügt auf Ihren Webseiten !!
Aus:
http://www.bmgev.de/mieterecho/299/03.htm?druck=1[/url:4786c]
Ich zitiere;
"Erst nach Redaktionsschluss erreichte uns eine Information, die den Beitrag "Genossenschaft in Not" ergänzt. Genossen der Märkischen Baugenossenschaft, die 2000 gekündigt hatten und deren Mitgliedschaft daher zum 31.12.2002 endete, werden jetzt zur Kasse gebeten. Dass ihre Einlagen wertlos sind, wussten sie, aber sie waren nicht darauf vorbereitet, in gleicher Höhe ohne Insolvenzverfahren noch einmal nachschießen zu müssen. Doch das wurde ihnen jetzt mit der Begründung, die Genossenschaft sei bilanzmäßig überschuldet, eröffnet.
Gleichzeitig aber findet sich auf der werbewirksamen Webseite der Genossenschaft ( [url=http://www.maerkische-baugenossen/]http://www.maerkische-baugenossen http://www.maerkische-baugenossen.de <!-- w -->
folgende Passage:
"Genossenschaftsmitglied werden Sie durch Beitritt zur Genossenschaft und Übernahme entsprechender Geschäftsanteile (bei Austritt aus der Genossenschaft werden diese nach zweijähriger Kündigungsfrist zurückgezahlt) und eine einmalige Zahlung von 200 Euro Beitrittsgebühr. Durch jährlichen Beschluss der Mitgliederversammlung kann auf das Geschäftsguthaben eine Dividende (Zinsen) gezahlt werden."
In dieser Genossenschaft wird keine Dividende mehr gezahlt. Neue Mitglieder werden nur gewonnen, indem ihnen völlig falsche Tatsachen vorgespiegelt werden und dabei der wahre Zustand verschwiegen wird. Diese Genossenschaft ist am Ende, wirtschaftlich und moralisch.
Ihre Berliner MieterGemeinschaft"
Zitat Ende.
Wir sind gespannt, wie das erste Verfahren ausgeht, denn es gibt
dazu noch keine Rechtsprechung.
mandelmilch
09.06.2011 10:58
Hallo, ich bin ein Genossenschaftsmitglied seit 1978 und möchte nun meine Wohnung kündigen. Muß ich dann damit rechnen das die Genossenschaft mir meine Anteile nicht auszahlt sondern von mir einen Nachschuß verlangt??
Wäre schön wenn mich bitte Jemand aufklären könnte, da ich mir von den Mitarbeitern der Genossenschaft keine ehrliche Antwort vorstellen kann.
Gruß Claudia
beneblack
10.06.2011 13:00
Ich wurde von der Genossenschaft 2001 genauso beim Eintreten gelinkt. Ich habe ausdrücklich gefragt, was es mit der Ausspflicht auf sich habe, und bekam zur Antwort, dass mich das nicht treffe, sondern nur für meinen Vormieter gelte, der auszieht. Das war alles.
Das ich meine Anteile zurückerhalte, wenn ich ausziehe und Zinsen bekomme, hat man mir auch zugesichert. Als ich ein Jahr später wieder auszog wurden ganz andere Töne angeschlagen.
Wikipedia schreibt direkt bezogen auf die Märkische Baugenossenschaft dazu:
Die Nachschusspflicht wird momentan nur gegenüber denjenigen Genossen geltend gemacht, die ausscheiden.[1] Nach Meinung des Verbandes der Betroffenen besteht eine Nachzahlpflicht nur im Falle der Insolvenz. Eine der ersten Gerichtsverhandlungen gegen ein ehemaliges Genossenschaftsmitglied fand am 23. November 2005 statt. Am 12. April 2006 wurde ein ehemaliges Genossenschaftsmitglied von der Richterin verurteilt, 3.075 Euro nachzuschießen und die Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen. In der Sache entschied der Bundesgerichtshof im Oktober 2008, dass die Nachschusspflicht für ausscheidende Genossen unabhängig von einer Insolvenz bestehe.[2]
LG beneblack
Berlinerin2000
21.07.2011 11:54
Also, mal was ganz Aktuelles:
Da ich mich für eine schöne, helle 2 Raumwohnung (mit EBK) in Weissensee interessiere, hatte ich nun auch das "Vergnügen", mich mit der Märkischen Baugenossenschaft auseinanderzusetzen. Verantwortlich für die Vermittlung des Objekts ist Frau W., und diese hat mich mit den Details zur Genossenschaft (oder wenn man das Ganze mal zwischen den Zeilen liesst) im Nachhinein echt abgeschreckt. Neu ist nämlich, dass man 800 Euro Genossenschaftsanteil zahlt UND 200 Euro "Eintrittsgeld", was sowieso "weg" sei. Doch um die Wohnung zu bekommen ,muss man schon während der Bewerbung (!) eine Beitrittserklärung ausfüllen ,welche ein paar nette Paragraphen enthällt. So z.B. , und das hat die Frau W. mir auch gesagt, ist die Bilanz der Genossenschaft im Minus, was bedeutet: So lange dies der Fall ist, gibt es bei Auszug NICHTS von den Anteilen zurück - die 1000 Euro sind futsch!! Und wenn man die Geschichte der MWG kennt, dann wird sich an dem "Minus" in den nächsten Jahren auch definitiv nichts ändern. Dem noch oben drauf gesetzt steht auf der Rückseite des Beitrittsformulars auch noch eine Abtrittserklärung für den Anspruch auf die Genossenschaftsanteile! Schaut man sich nun mal die Fälle in der Vergangenheit an, so kann es sogar richtig teuer werden mit nochmal 3000 Euro drauf bei Auszug (Nachschusspflicht!!!) Und das laut letztem BGH-Urteil nicht nur bei Insolvenz sondern allgemein! Werde jetzt meine Bewerbung umgehend zurückziehen und kann nur jedem raten - FINGER WEG!!!
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