gefragt von administrator am 30.11.1999

AUSZUG VOR ABGELAUFENER KÜNDIGUNGSFRIST???

Hallo,

mein Problem ist folgendes. Wir wollen gerne umziehen, haben aber noch keine neue Wohnung. Werde aber jetzt laut Kündigungsfrist zum 30. 10. 05 kündigen.
Wenn ich vorher eine schöne Wohnung finde und aus meinem Mietvertrag raus möchte war ich immer der Meinung das ich nen neuen Nachmieter suchen kann. Im Mietvertrag ist dies NICHT untersagt.
Habe gestern die Vermieterin darauf angesprochen und sie meinte nur wir sind in Deutschland, einem Land mit Vertragsfreiheit... (wenn ihr der Nachmieter paßt...)

Ich dachte bisher immer wenn Sie 3 Nachmieter ablehnen das man dann auch so aus dem Mietvertrag entbunden wird. Natürlich nur anständige, zahlungsfähige Interessenten.

Also bitte, bitte helft uns. Wir wollen hier einfach nur WEG


Danke im voraus Jasmin[/b]

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