hat diese Frage am gestellt
capo
Sorry, hab den post nicht früher entdeckt. Trotz size&color...
Das übliche bei Schimmel: Wer ist Schuld?? Wo ist der Schimmel?? An den Fenstern oder mehr in den Wänden auf mittlerer Höhe? (Immer richtig gelüftet oder ist das Haus schon älter???)
Zu dem anderen:
Bei einem schriftlichen Vertrag ist die mündl. Vereinbarung 2.rangig. Sowas hätte man handschriftl eintragen sollen. Jetzt kann er wirklich eine unregelmäßige Mietzahlung be'mängeln'. Das ist jedoch kein Kündigungsgrund. Weder fristlos, noch sonstwie!! Schon gar nicht innerhalb von 7 Tagen. Eine Abmahnung hätte voran gehen müssen.
Außerdem <!-- s
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--> Familientrennung <!-- s
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--> *kopfschüttel* bedeutet soziale Härte. Vorallem mit dem "6 monate altem/jungem Baby"!!
Der Entzug der Mietsache ist nicht rechtens. Wenn das Parken im Hof erlaubt ist, bleibt das so! --> Mietminderung
das gleiche bei den anderen "Verboten".
Alles in allem: Der Vermieter bellt nur... <!-- s
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Gruß,
Capo
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