gefragt von administrator am 30.11.1999
Brauche dringend Hilfe!
[size=150:a6e67][color=red:a6e67]Hallo, ich hoffe das mir irgendwer Helfen kann. Wir haben mit unseren Vermietern Streit wegen Schimmel in der Wohnung.Seit wir dort eingezogen sind, haben wir Schimmel in der Wohnung. Ich habe mit Absprache von meinen Vermieter versucht 4x innerhalb eines Jahres den Schimmel zubekämpfen leider ohne Erfolg. Ich habe dann vor einiger Zeit denen eine Frist gesetzt den Schimmel professionell Beseitigen zulassen. Anstatt dem nachzukommen, ist er so unverfroren und schickt uns die Wohnungskündigung mit einer zusätzlichen Liste was wir nicht mehr dürfen. (z.B.: keinen Garten mehr betreten Aquarium + Hase muß aus der Wohnung, keinen Kompost mehr benutzen, auto n icht mehr auf den Hof parken,... eigentlich alles dürfen wir nimmer
Jetzt habe [b:a6e67]ich [/b:a6e67] noch extra nen Brief bekommen das ich [u:a6e67][b:a6e67]innerhalb von 7 Tagen meine Familie verlassen und ausziehen muß.[/b:a6e67][/u:a6e67] Wegen angeblich unregelmäßigen Mietzahlungen. Kann er das? Eigentlich nich, oder? Ich kann ja nicht einfach meine Familie (Verlobte+ 6 monate altes/junges Baby) verlassen nur weil der das sagt.
Ich muß noch hinzufügen, das lt. Mietvertrag bis zum 3. des Monatsanfangs das Geld überwiesen sein muß. Ich habe aber mit meinen Vermieter unter Bezeugung meiner Frau den mündlichen Vertrag am 15-17 eines Monats Überweisen zu dürfen. weil da meinen Lohn bekomme.
Bitte Helft mir schnell...
Danke schon mal [/color:a6e67]
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Antworten
antwort von capo am
Sorry, hab den post nicht früher entdeckt. Trotz size&color...Das übliche bei Schimmel: Wer ist Schuld?? Wo ist der Schimmel?? An den Fenstern oder mehr in den Wänden auf mittlerer Höhe? (Immer richtig gelüftet oder ist das Haus schon älter???)
Zu dem anderen:
Bei einem schriftlichen Vertrag ist die mündl. Vereinbarung 2.rangig. Sowas hätte man handschriftl eintragen sollen. Jetzt kann er wirklich eine unregelmäßige Mietzahlung be'mängeln'. Das ist jedoch kein Kündigungsgrund. Weder fristlos, noch sonstwie!! Schon gar nicht innerhalb von 7 Tagen. Eine Abmahnung hätte voran gehen müssen.
Außerdem
Der Entzug der Mietsache ist nicht rechtens. Wenn das Parken im Hof erlaubt ist, bleibt das so! --> Mietminderung
das gleiche bei den anderen "Verboten".
Alles in allem: Der Vermieter bellt nur...
Gruß,
Capo
