gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietkürzung bei Austausch Heizungs- und Wasseranlage

Bei uns wird ab Montag (25.4.) bis voraussichtlich Freitag, 29.4.05 sowohl die Heizung als auch das Warmwasser abgestellt, weil die Anlagen ausgetauscht werden.

Wieviel %-Miete können wir für diesen Zeitraum einbehalten? Oder besser, zurückfordern, weil der Vermieter eine Einzugsermächtigung hat.

Muss das jeder Mieter für sich tun oder reicht ein Schreiben, das von allen unterschrieben wird?

Was, wenn nicht alle Mieter zustimmen (z.B. ehemalige "Hausmeisterin" (jetzt Ruhestand), die auch noch hier wohnt)?

Danke und noch einen sonnigen Sonntag.

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