Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Mietkürzung bei Austausch Heizungs- und Wasseranlage

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Bei uns wird ab Montag (25.4.) bis voraussichtlich Freitag, 29.4.05 sowohl die Heizung als auch das Warmwasser abgestellt, weil die Anlagen ausgetauscht werden.

Wieviel %-Miete können wir für diesen Zeitraum einbehalten? Oder besser, zurückfordern, weil der Vermieter eine Einzugsermächtigung hat.

Muss das jeder Mieter für sich tun oder reicht ein Schreiben, das von allen unterschrieben wird?

Was, wenn nicht alle Mieter zustimmen (z.B. ehemalige "Hausmeisterin" (jetzt Ruhestand), die auch noch hier wohnt)?

Danke und noch einen sonnigen Sonntag.

0 Kommentare zu „Mietkürzung bei Austausch Heizungs- und Wasseranlage”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net