gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachträgliche Nebenkostenerhöhung - Mietvertrag kündbar?

Hallo,

am 12. 04.05 erhielt ich ein Schreiben meines neuen Vermieters, der angibt dass bei der Durchsicht der alten Nebenkostenvorauszahlungen zu niedrig abgerechnet wurde. Dies hätte zu einer Mietminderung geführt, sodass er sich gezwungen sieht, die Miete um x Euro zu erhöhen.
Diese neu errechneten Nebenkosten soll ich nun ab dem 01.05.05 zusammen mit der Miete an ihn überweisen.
Soweit, sogut...
Nun schreibt er aber, dass ich die Nebenkosten im Gesamtjahr 2005 (auch Jan. bis Apr.) im Jahre 2006 bezahlen müsste. Ist dies rechtens?
Kann man die Wohnung aufgrund der gestiegenen Nebenkosten fristlos kündigen? Wenn nicht, welche Frist müsste eingehalten werden?

Vielen Dank im Voraus!

Antworten

antwort von administrator am
Wurden denn bisher nie Nebenkostenabrechnungen gemacht ? Wenn diese nicht richtig aufgestellt und damit eine Ertragminderung für den Vermieter brachte, ist dies sein Problem. Ansonsten sind Nebenkosten Verbrauchskosten, bei denen der Vermieter in Vorlage tritt und einmal jährlich abgerechnet werden. Der Mieter verpflichtet sich nur einen monatlichen Abschlag zu leisten.

Warum soll man wegen gestiegener Kosten fristlos kündigen dürfen. Man kann unter einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Frist kündigen.

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