gefragt von administrator am 30.11.1999

SCHADENSERSATZANSPRUCH BEI SCHIMMELBEFALL? HILFE!!!

Hallo!
Bin ganz neu hier und habe da mal eine kleine Frage.

Ich wohne in einer Sousterrain-wohnung..... leider ist in der Wohnung über mir vor einem halben Jahr ein Wasserschaden entstanden und nun hat sich in mehreren Räumen Schimmel gebildet. Nun hat mich der Vermieter aufgefordert, meine Wohnung für die Trockenlegung der Wohnung in 14 Tagen zu räumen.
Kann ich von ihm, bzw. seiner Versicherung eine Schadensersatzzahlung für Umzugskosten bzw. kurzfristige Zimmeranmietung einfordern? Oder ist sowas höhere Gewalt?
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet. Ich hab leider gar keine Ahnung was für Rechte ich nun habe.

Vielen Dank schonmal!

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schadensersatzanspruch des Vermieters wg. Dübellöcher im Bad
Brauche dringend Hilfe
HILFE HILFE Heizungskosten fast verdoppelt !!!
Schadensersatzanspruch wegen Erklärungsanfechtung
Hilfe zu Wohngeldzuschuß bei Partnerschaft