gefragt von administrator am 30.11.1999

ABRECHNUNG NACH WASSERUHR?

ICH BIN IN EINE SANIERTE ALTBAUWOHNUNG EINGEZOGEN, IN DER NEUE WASSERUHREN EINGEBAUT WURDEN. LAUT VERTRAG WIRD DER WASSERVERBRAUCH JEDOCH TROTZDEM ZU 50% NACH WOHNFLÄCHE UND ZU 50% NACH TATSÄCHLICHEM VERBRAUCH ABGERECHNET. IST DAS RECHTLICH SO IN ORDNUNG? WARUM WIRD NICHT NUR NACH DEM TATSÄCHLICHEN VERBRAUCH ABGERECHNET?
Stichwörter: abrechnung + wasseruhr

Antworten

antwort von administrator am
Hallo
soweit mir es bekannt ist dürfen 50% Wohnfläche 50% Tatsächliche Verbrauchskosten angesetzt werden.
Aber auch Verbrauchsbahängiger mit 30% Wohnfläche und 70% Tatsächlicher Verbrauch ist zulässig.
Verteilungsschlüssel legt der Vermieter fest für alle Mietparteien.
gruß don365

antwort von administrator am
Hallo
ich muss mich korrigieren

"Wohnfläche bindender Verteilungsmaßstab
Die Heizkostenverordnung schreibt eine Aufteilung eines Teils der Heizkosten (mindestens 50% und höchstens 70%) nach der Wohnfläche vor. Dieser Verteilungsmaßstab ist bindend, selbst wenn im Mietvertrag ein anderer Aufteilungsmaßstab vereinbart wird."

siehe auch : http://www.energieverbraucher.de/pre_ca ... d_260.html

sorry für den Fehler !!
gruß don365

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