gefragt von administrator am 30.11.1999
ABRECHNUNG NACH WASSERUHR?
ICH BIN IN EINE SANIERTE ALTBAUWOHNUNG EINGEZOGEN, IN DER NEUE WASSERUHREN EINGEBAUT WURDEN. LAUT VERTRAG WIRD DER WASSERVERBRAUCH JEDOCH TROTZDEM ZU 50% NACH WOHNFLÄCHE UND ZU 50% NACH TATSÄCHLICHEM VERBRAUCH ABGERECHNET. IST DAS RECHTLICH SO IN ORDNUNG? WARUM WIRD NICHT NUR NACH DEM TATSÄCHLICHEN VERBRAUCH ABGERECHNET?Antworten
antwort von administrator am
Hallosoweit mir es bekannt ist dürfen 50% Wohnfläche 50% Tatsächliche Verbrauchskosten angesetzt werden.
Aber auch Verbrauchsbahängiger mit 30% Wohnfläche und 70% Tatsächlicher Verbrauch ist zulässig.
Verteilungsschlüssel legt der Vermieter fest für alle Mietparteien.
gruß don365
antwort von administrator am
Hallo ich muss mich korrigieren
"Wohnfläche bindender Verteilungsmaßstab
Die Heizkostenverordnung schreibt eine Aufteilung eines Teils der Heizkosten (mindestens 50% und höchstens 70%) nach der Wohnfläche vor. Dieser Verteilungsmaßstab ist bindend, selbst wenn im Mietvertrag ein anderer Aufteilungsmaßstab vereinbart wird."
siehe auch : http://www.energieverbraucher.de/pre_ca ... d_260.html
sorry für den Fehler !!
gruß don365
