gefragt von administrator am 30.11.1999

einzug lebensgefährte

Hallo,
Ich lebe seit kurzen mit meiner neuen Lebensgefährtin zusammen. Der Vermieter hat sie allerdings als Untermieterin eingetragen und verlangt nun zusätzlich monatlichen Untermietzuschlag. Was kann ich dagegen tun? Gibt es bestimmte Gesetzte die dagegen sprechen?
Stichwörter: einzug + lebensgefährte

Antworten

antwort von administrator am
Hallo, ich hab hier irgendwo im Forum gerade gelesen daß Lebensgefährte/in nicht als Untermieter angegeben werden durfen, man keine Zustimmung des Vermieters braucht sondern lediglich Bescheid geben muss. Schau mal das Forum durch, denke bei den Urteilen oder so war das dabei.

Gruss Elke

antwort von Diega am
Hy.

Lebt ein Partner schon in der Wohnung und möchte nun der andere Partner dazu ziehen, ist dies üblicherweise möglich.

In einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof grundlegend ausgeführt, welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Partners in die Wohnung erfüllt sein müssen (Urteil des BGH 05.11.2003 - VIII ZR 371/02):


[b:c7239]die Aufnahme des Lebensgefährten bedarf regelmäßig der Zustimmung des Vermieters,[/b:c7239]

der Mieter hat nach § 553 BGB einen Anspruch auf Zustimmung, da die Gründung einer Lebenspartnerschaft ein berechtigtes Interesse ist,


der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund seine Zustimmung verweigern, etwa bei völliger Ungeeignetheit der Wohnung (Überbelegung),


das Zustimmungserfordernis des Vermieters setzt voraus, dass ihm durch den Mieter die wesentlichen persönlichen Daten des Lebensgefährten mitgeteilt werden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietvertrag, kein Einzug wg. Eigenbedarf. Geht das ?
Geringe Nebenkosten bei Einzug - hohe Nachzahlungen
Renovierungskosten bei Einzug
Mieterhöhung bei Einzug der Freundin????
Kündigung vor Einzug durch Vermieter (gewerbliche Räume)