gefragt von administrator am 30.11.1999

Digitales Fernsehen ab 1 Juni.2005, was darf der Vermieter?

Hallo Zusammen,

am 1.Juni wird ja alles Analoge auf Digital umgestellt...wie schauts da aus?
Wir haben 48 Parteien im Haus und eine große Analoge Sattelitenschüssel und einen großen Receiver am Dach...es läuft als hätten wir Kabelanschluss...wir brauchten bisher keinerlei Receiver und sahen trotzdem 24 Programme.
Jetzt ab 1. Juni ist ja Schluß damit und die Hausbesitzerin ist der Meinung das Sie nichts erneuert,- jeder Mieter soll sich gefälligst pro Gerät eine Zimmerantenne und einen Receiver kaufen.
Ist das Fakt?
Darf der Vermieter das?
Wir konnten bisher seit 24 Jahren alle Programme ohne Probleme empfangen und jetzt sollen wir selbst dafür sorgen.
In unserem Haus wohnen viele Nationalitäten,- Russen, Türken, Rumänen, Polen, Italiener usw. und alle wollen wir Fernsehen..darf der Vermieter das einfach?
Es gibt doch ein Recht auf Information...und wie schauts mit dem Gewohnheitsrecht aus.
Wir alle Verschlechtern uns ja obwohl im Mietvertrag auch ausdrücklich für die Nutzung der Gemeinschaftsantenne bezahlt wird...ok...wir können diese auch weiter nutzen aber Empfangen nichts mehr.

Es wäre schön wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

Gruß Helmut
Stichwörter: juni2005 + vermieter + digitales + fernsehen

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