gefragt von administrator am 30.11.1999

Gartenpflege durch den Mieter?

Hallo,

wir haben eine Haushälfte mit großem Garten zu vermieten und mcöhten gerne, daß der Mieter regelmäßig die vorhandenen Hecken, Bäume und Strächer schneidet und den am Haus wachsenden wilden Wein im Zaum hält. Kann man dies in den Mietvertrag mit aufnehmen oder muß ein Mieter im Garten generell maximal Unkraut jäten und Rasen mähen?
Wie gesagt es handelt sich um eine Haushälfte mit einem Garten den er ganz für sich allein hätte.
Er soll den Garten auch in gewissem Maße selber gestalten können, aber vorhandenen Bestand nicht ungefragt entfernen.
Oder ist es besser nur eine Gartennutzung zu erlauben ohne das er frei gestalten kann und einen Gärtner anzustellen? Kann ich die Kosten für den Gärtner auf den Mieter umlegen?
Angelika
Stichwörter: gartenpflege + mieter

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