gefragt von administrator am 30.11.1999
Wasserabrechnung nach 1 3/4 Jahren noch zulässig ?
Hallo,meine Frage an alle die mir antworten können:
Bin im August 2003 aus meiner Wohnung ausgezogen - habe nun gestern am 05.04.05 von meinem EX-Vermieter eine Wasserabrechnung für den Zeitraum 01.01.03 - 31.08.03 erhalten.
Als Anlage hat er mir die Abrechnung vom Wasserwerk mitgeschickt -
Abrechnungszeitraum + Zählerstand von 2003 alles korrekt - Datum der
Rechnung vom Wasserwerk ist der 16.01.04 (wohlgemerkt).
Ist diese Abrechnung an mich noch zulässig ??
Wohin kann ich mich noch wenden - um meinem Ex-Vermieter richtig zu
antworten mit Paragraphen usw. ??
Würde mich über eure Antworten freuen.[/b]
Antworten
antwort von capo am
Die Abrechnung verjährt nach 6 Monaten spätens nach erhalt der Wasserwerke-Rechnung. (Vermieter-Verschulden!!) Die paragraphen sollte man hier nicht nennen, aber ich würde mal ins BGB schauen.Viel Spaß beim suchen.
Capo
antwort von Oliver Curd am
Hallo,stimmt so nicht ganz!
Schon mal was von Ausschlussfrist gehört??
BGB §556 (3)
Über die Vorauszahlungenfür Betriebskosten ist jährlich abzurechnen.....
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende ds Abrechnugszeitraum mitzuteilen. Nach AQblauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen.
mfg o.c
antwort von capo am
Richtig. Sorry!Ich meinte 6 Monate nach Erhalt der Abrechnung. Aber zum Glück bin ich kein RA
Die Bezeichnung Ausschlußfrist war mir wirklich neu!
Capo
