gefragt von administrator am 30.11.1999

Künderlärm nach 22 uhr, fristlose kündigung’?

HI, die famlilie unter us lebt mit 7 personen (2 erwachsene und 5 kinder bis maximal 10 jahre) in einer 3 zimmerwohnung. laut UNSEREM mietvertrag sind nur 5 personen maximal zulässig. jetzt macht diese familie sehr viel krach, auch nach 22 uhr. da ich morgens um 4:30 uhr aufstehen muss, brauche ich meine ruhe abends. jetzt haben wir den vermieter drauf hingewiesen und er meinte das wir eine art "protokoll" erstellen müssen. wenn wir 10 verstösse nach 22 uhr mit datum und art des lärmes festhalten, dann könne er was machen. der vermieter hat laut seiner aussage wohl schon einen brief geschrieben. jetzt haben wir diese 10 verstösse gesammelt aber es wird immer schlimmer, so das wir denken auszuziehen. dürfen wir fristlos kündigen? oder müssen wir uns an die 3 monatige kündigungsfrist halten??

Gruss Marc
Stichwörter: fristlose + künderlärm + kündigung’ + uhr

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