gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachzahlung Heiz- und Hausnebenkosten

Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage bezueglich Einzelabrechnung Heiz- und Hausnebenkosten:
Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2004
meine Vorauszahlung xxxx
Nachzahlung lt. Techem xxxx
Mein Vermieter schreibt mir nun folgendes (genauer Wortlaut):
"Auf Grund gestiegener Heiz- und Hausnebenkosten aendern sich ab 01.05.2005 Ihre Vorauszahlungen wie folgt........."
Auf wieviele Monate -ruecklaeufig- darf der Vermieter nun eine Nachzahlung verlangen, wenn er vorher ausdruecklich schreibt, dass sich die Vorauszahlung erst ab 01.05.05 erhoeht?
(er verlangt mir diese Gebuehr naemlich schon in der Nachzahlung ab Januar 2005!)
Gruesse
Paule33
Stichwörter: hausnebenkosten + heiz + nachzahlung

Antworten

antwort von capo am
Das kann er nicht. eine Rückläufige Erhöhung gibt es nicht.
Eine Anpassung an die Nebenkosten wäre ab 1.05.05 möglich.

[und dran denken: Eine Erhöhung schmälert deine Nachzahlung]

Capo

antwort von Paule33 am
[quote="capo":c1734]Das kann er nicht. eine Rückläufige Erhöhung gibt es nicht.
Eine Anpassung an die Nebenkosten wäre ab 1.05.05 möglich.

[und dran denken: Eine Erhöhung schmälert deine Nachzahlung]

Capo[/quote:c1734]

Hallo Capo
danke fuer Deine Antwort. Weisst Du, wo ich das schriftlich finden kann?
Waere ja nicht schlecht, wenn ich Beweise vorlegen koennte?

Gruss
Paule

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