gefragt von administrator am 30.11.1999
Spartreppen erlaubt ?
Guten Morgen,wir haben vor 3 Jahren eine wohnung gemietet. Diese ist über 2 Ebenen verteilt, welche mit einer steilen Spartreppe (Samba-, Schmetterlingstreppe) verbunden sind. Oben befinden sich nochmals 2 Räume die wir als Arbeits- und Gästezimmer sowie zum Bügeln etc. verwenden.
Nun habe ich gehört, das solche Spartreppen zu Aufenthaltsräumen nicht erlaubt sind und im Falle eines Unfalles keine Versicherung bezahlt.
Stimmt das ?
Des weiteren würde es mich interessieren, ob die Räume oben überhaupt vom Vermieter als Wohnräume abgerechnet werden dürfen. Oder habe ich eine Chance die Miete zu mindern.
Antworten
antwort von administrator am
[quote="Marc":c941b]Guten Morgen,wir haben vor 3 Jahren eine wohnung gemietet. Diese ist über 2 Ebenen verteilt, welche mit einer steilen Spartreppe (Samba-, Schmetterlingstreppe) verbunden sind. Oben befinden sich nochmals 2 Räume die wir als Arbeits- und Gästezimmer sowie zum Bügeln etc. verwenden.
Nun habe ich gehört, das solche Spartreppen zu Aufenthaltsräumen nicht erlaubt sind und im Falle eines Unfalles keine Versicherung bezahlt.
Stimmt das ?
Des weiteren würde es mich interessieren, ob die Räume oben überhaupt vom Vermieter als Wohnräume abgerechnet werden dürfen. Oder habe ich eine Chance die Miete zu mindern.[/quote:c941b]
