gefragt von administrator am 30.11.1999

Außerordentliche Kündigung???

Hilfe jetzt herrscht Kleinkrieg! Nachdem ich meinem Bruder (Vermieter) mitgeteilt habe, daß seine Kündigung mit dem Grund „Ferienwohung“ unbegründet ist, stützt er sich nun auf eine „außerordentliche Kündigung“?????
Die ihm angeblich das Recht gibt mir [b]ohne[/b] Nennung eines Grundes zu kündigen, da wir im selben Gebäude wohnen und das Haus nicht mehr wie zwei Wohnungen aufweist, stimmt das?
Wie sieht es mit den Kündigungsfristen aus, muss er mir nicht länger als drei Monate geben, da ich nun schon seit ca. 9 Jahren in der Wohnung lebe?
Bitte dringends um Hilfe!
Stichwörter: außerordentliche + kündigung

Antworten

antwort von administrator am
Hallo und guten Morgen.
Es stimmt, er kann Dir ohne Gründe kündigen.
Nach § 573 a Absatz 1 kann er Dir mit Sonderkündigungsrecht kündigen, wenn Ihr in einem 1 oder 2 Familienhaus wohnt, und keine weiteren Mieter vorhanden sind.
Allerdings erhöht sich die Kündigungsfrist dann auf 6 Monate.
( Zusätzlich zu den 3 normalen Monaten kommen noch 3 Monate für die Sonderkündigung. )
Dies alles muß aber im Kündigungsschreiben stehen.
Wir haben das selbe Problem hier.
Gruß, Steffi

antwort von administrator am
Hallo Steffi,

Falls du etwas Neues herausfindest z.B. eine kleine Lücke im Gesetz, bitte laß’ es mich wissen.
Noch ein Tip für alle Anderen, zieht niemals bei Verwandten ein, das gibt nur böses Blut!

antwort von administrator am
Hallo nochmals.
Habe eine Anfrage an den Deutschen Bundestag ( Petitionsausschuss ) gestellt, damit die mir das Gesetz mal genau erklären.
Denn demnach haben wir - als Mieter sog. Einliegerwohnungen- keinerlei Kündigungsschutz.
Obwohl die Miete immer korrekt gezahlt wurde und wir uns nicht`s haben zu Schulden kommen lassen.
Sobald ich etwas von denen gehört habe melde ich mich hier.
Gruß, Steffi

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