gefragt von administrator am 30.11.1999
Grund für Künigung (Erklärung)
Meine Situation ist ein bisschen verzwickt, ich wohne bei meinem Bruder im gleichen Haus (ich in der Dachwohnung, hat seperaten Eingang – er mit Familie im Rest des Hauses). Ich soll nun ausziehen, da meine Schwägerin beabsichtigt meine Wohung als Ferienwohung zu vermieten. Ich wohne in besagter Wohnung nun schon seit ca. 9 Jahren. Wir haben nur einen ganz einfachen Mietvertrag damals abgeschloßen, d.h. wir haben nur die Höhe der Miete festgelegt. Muss mein Bruder mir nichts Vergleichbares finden? Ich habe eine ziemlich geringe Miete und werde wahrscheinlich nichts anders in dieser Preisklasse finden. Was sind meine Rechte? Ich habe bis dato noch keine schriftliche Kündigung erhalten, mir wurde dieses Vorhaben mündlich mitgeteilt. (Ich soll mich mal darauf einstellen, wird aber noch eine Weile dauern) . Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.Antworten
antwort von capo am
Eine Ferienwohnung ist keine Eigennutzung. Wenn Du es darauf anlegen willst, bist Du im Recht. Es ist ein 'normaler' Mietvertrag entstanden. Also 3 Monate Kündigung!Kündigungsgrund: Eigenbedarf!
Der Vermieter muss keine Wohnung suchen, da er dich ja gar nicht raus bekommt...
Ich denke, dass das dein Anliegen war.
Capo
