gefragt von administrator am 30.11.1999

Einbruch im Geschäft wer haftet ??

Hallo
Wir sind Mieter von einem kleinen Geschäft, nun wurde versucht einzubrechen und dabei ist die Scheibe der Eingangstüre beschädigt worden. Wer haftet nun ich als Mieter oder der Vermieter ???
Stichwörter: einbruch + geschäft + haftet

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