gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung wirksam trotz hohem Alter des Mieters?
HiIch suche einen Widerspruchsgrund gegen eine Mietkündigung.
Kann der Vermieter sich auf Eigentumsbedarf berufen,
obwohl nach §574 eine besondere Härte für den Mieter entstehen würde.
Mieter ist schon weit über 80 Jahre alt!
Und wohnt seit Kriegsende in der Wohnung!
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Oder vielleicht sogar ein Urteil zu solch einem Fall wüsste.
Vielen Dank David
PS: Wichtig da meine Oma sonst ein großes Problem hat
Antworten
antwort von administrator am
Wegen hohem Alter kann die Kündigung wegen der Sozialklausel widersprochen werde. Das Gericht überprüft aber immer beide Seiten. So gelten auch gewichtige Gründe des Vermieters. Ich würde aber in jedem Falle der Kündigung schriftlich per Einschreiben widersprechen. Der Vermieter kann eine Begründung verlangen, die können Sie auch nachreichen.
