gefragt von administrator am 30.11.1999

Einspruchsfrist nach Mieterhöhungserklärung

In meiner Mieterhöhungerklärung fehlt ein Hinweis darauf, in welcher Frist ich dagegen Einspruch einlegen kann. Was sagt denn die Gesetzeslage

Gruß - DANIELA

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

wie ist das Mieterhöhungsverlangen beründet???

Durch Modernisierung oder Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete??


mfg

o.c

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