gefragt von administrator am 30.11.1999
Einspruchsfrist nach Mieterhöhungserklärung
In meiner Mieterhöhungerklärung fehlt ein Hinweis darauf, in welcher Frist ich dagegen Einspruch einlegen kann. Was sagt denn die GesetzeslageGruß - DANIELA
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hallo,wie ist das Mieterhöhungsverlangen beründet???
Durch Modernisierung oder Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete??
mfg
o.c
