gefragt von administrator am 30.11.1999
Betriebskostenabrechnungen
Hallo,dürfen Betriebskostenabrechnungen oder die Abrechnungszeiträume ohne Zustimmung aller Mieter überhaupt geändert werden?
Dank+Gruss
A. Hirsch
Antworten
antwort von capo am
Solange sie nicht über 12 Monate drüber hinaus gehen...JA!
Capo
