gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskostenabrechnungen

Hallo,

dürfen Betriebskostenabrechnungen oder die Abrechnungszeiträume ohne Zustimmung aller Mieter überhaupt geändert werden?

Dank+Gruss

A. Hirsch

Antworten

antwort von capo am
Solange sie nicht über 12 Monate drüber hinaus gehen...
JA!

Capo

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
II. Berechnungsverordnung bei den Betriebskostenabrechnungen
Betriebskostenabrechnungen
Betriebskostenabrechnungen müssen keine Rechnungsdaten entha
Mietschulden und Betriebskostenabrechnungen