gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizkosten / Umlageschlüssel

Hallo,

ab wann gilt ein Schlüssel für eine Verteilung von Heizkosten als erklärt?

Das Mietverhältnis läuft seit Dezember 2000. Vor Vertragsunterzeichnung wurden Schlüssel für Warmwasser und Heizkosten 30/70 mündlich vereinbart.

Problem: Die Abrechnungen für 2003 und 2004 haben wir Ende 2004 erhalten (Kalenderjahre). Abrechnungen beinhalten jeweils eine Abrechnung des Contracters erstellt <b>im Dezember 2004</b> (Schlüssel für Heizkosten: <b>50/50</b>, Schlüssel für Warmwasser: 30/70)

Nun wurden alle Abrechnungszeiträume geändert (01.07.-30.06.) und es taucht in einer Abrechnung für 01.07.2001 bis 30.06.2002 der vereinbarte Schlüssel 30/70 auch für die Heizkosten auf. Dies dokumentiert die mündliche Vereinbarung ja nachhaltig. Die beiden Nachfolgezeiträume sollen aber auf der Basis 50/50 heizkostenseitig abgerechnet werden. Ist das überhaupt zulässig? Hätte nicht spätestens nach 3 Jahren, also im Jahre 2003, der geänderte Schlüssel mitgeteilt werden müssen?

Dank+Gruss

A. Hirsch
Stichwörter: heizkosten + umlageschlüssel

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