gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietminderung, Schadenersatz nach Wasserschaden?

Hallo!

Ich hätte einige Fragen zu folgendem Fall:
Mieter (M) bemerkte vor ca. 1 Jahr erstmals eine feuchte Wand unter der Spüle in der Küche. Vermieter (V) kam und bemühte sich um Behebung, sah zunächst auch gut aus, allerdings war die Wand unter der Spüle danach schon teils "abgetragen".
Vor kurzem fällt M auf, dass die Wand oberhalb der Spüle aufquillt und informiert V. Er zieht endlich einen Experten zu rate und es wird festgestellt, dass ein schleichender Wasserrohrbruch vorliegt. Die Wand muss von beiden Seiten aufgerissen werden, auf der anderen Seite befindet sich das Bad, Badewanne wird unbenutzbar und auch Waschmaschine muss weg. Die Küche muss ebenfalls komplett abgebaut werden, beide Räume sind nicht mehr bewohnbar und müssen trocknen.
M verständigt sich mit V darauf dass er so lange die Arbeiten dauern (trocknen und dann neu verputzen und Fliesen usw) von seinem Elternhaus zur Arbeit pendelt (ca. 100km pro Tag) da die Wohnung ja unbewohnbar ist ohne Küche und Duschmöglichkeiten. V sichert weiterhin eine Mietminderung und die Stromkosten der Trocknungsgeräte für die Zeit zu.

Frage ist jetzt, kann M hier weitere Kosten geltend machen, vor allem die Fahrtkosten zur Arbeit die ja sonst nicht anfallen würden. Außerdem läuft die Gasheizung zusätzlich zu den Geräten auf Volllast 24/7 was sicherlich auch einen erheblichen Kostenaufwand darstellt. Gibt es da sogar Klauseln in der Gebäudeversicherung (die hier laut V greift) und M entschädigen könnte?

Danke schon mal für interessante Antworten! :-)

Antworten

antwort von Ghostraider am
Aber sicher, Sie können alle Unkosten dem Vermieter in Rechnung stellen, der dies wieder über seine Versicherung zurück bekommt.
Auch Strom und Gas, welches für die Zeit verbraucht wird kann dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Bauarbeiten rechtfertigen Mietminderung
Mietminderung bei kaltem Fußboden EG??
Mietvertrag DDR, Mietminderung
Mietminderung BGB-Grundsatzentscheidung
Wohnungsmängel und Mietminderung