hat diese Frage am gestellt
administrator
der Handwerker kann jedenfalls von dir sein Geld verlangen, zur Not auf dem Klageweg.
Du hast ihn schließlich beauftragt.
Eine andere Frage ist es, ob dir der Vermieter den Betrag erstatten muss.
Das hängt aber zum einen davon ab, ob du vor der Beauftragung des Handwerkers deinem Vermieter die Notwendigkeit einer Reperatur mitgeteilt hast und ihm Gelegenheit gegeben hast, den Schaden durch vom ihm beauftragte Leute beseitigen zu lassen.
Zum anderen ist auch die Art des Schadens und die Höhe der Rechnung interessant.
Also: Zahlen und dann den Vermieter mit der Rechnung konfrontieren. Rückt er die Kohle nicht raus schriebst du ihm, dass du den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnest.
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