gefragt von administrator am 30.11.1999
Heizkörper für Zimmer zu klein.
Hallo,wir hoffen uns kann hier jemand weiterhelfen, wir sind äußerst dankbar für jeden Tipp!
Meine Familie und ich haben eine Art "Doppelhaushälfte" in diesem Jahr angemietet. Im Mai/Juni sind wir also hier eingezogen. Dieses Haus verfügt über zwei Etagen. Unten ist eine Wohnstube und die Küche angedacht. Nur nutzen wir die Wohnstube als Esszimmer und habe unser Wohnzimmer quasi ins 1. OG verlegt.
Als es nun das erste mal Kalt (vor 1-2 Monaten) wurde, schmissen wir unsere Heizanlage an (Gastherme), nur leider wurde es in unserem Wohnzimmer nicht richtig warm, daraufhin bestellten wir den Heizungsmonteur der die Anlage damals vor gut 7-10 Jahren hier verbaut hatte. Er sagte uns gleich das der Heizkörper für diesen Raum viel zu klein wäre.
Daraufhin sprachen wir unseren Vermieter an, der blockte aber gleich ab, dass ja dieses Zimmer auch nicht als Wohnzimmer angedacht ist und deshalb so ein kleiner Heizkörper damals verbaut wurde - er könne uns da nicht weiterhelfen.
Nun gut - das haben wir erst einmal Zähneknirschend hingenommen, so müssen wir nun den ganzen Tag den Heizkörper auf "5" drehen damit es Abends annähernd 20,5°C sind, obwohl wir doch schon gerne 22°C hätten.
Nun zu meiner Frage: dürfte ich von meinem Vermieter verlangen das er einen größeren Heizkörper einbauen lässt? Oder zu mindest einen Teil der Kosten dafür übernehmen würde?
Für eure Tipps sind wir sehr dankbar, denn bis jetzt sind es noch 10°C draußen, wir haben etwas Angst davor das wenn es noch kälter wird (was ja sicherlich auch passieren wird) wir bald im Wintermantel vor dem Fernseher sitzen müssen.
Liebe Grüße von
Familie Naumann
Antworten
antwort von EASY91 am
hi du!hab leider das gleiche problem wie du: hab ne ein-zimmer-wohnung. und an das zimmer ist die küche drangebaut. is aber nach wie vor ein großer raum. hab zwar zwei heizkörper drinhängen, aber ich komm nur mit mühe auf 20 grad. gegen abend wenn´s kälter wird sogar nur noch auf 17-18 grad
hatte vor zwei tagen aus anderen gründen einen termin mit meinem anwalt und hab u.a. das thema heizung angesprochen
antwort vom anwalt: den vermieter drauf ansprechen ob die abschaltzeiten der heizung zu lange sind, bzw die brennzeit zu kurz, bzw das thermostat zu niedrig geschalten ist. der vermieter muss dann nachbessern
er hätte sich selber schlau machen müssen, aber theoretisch muss es möglich sein die wohnung auf weit mehr als 20 grad zu bringen, vor allem wenn alles auf "5" eingestellt ist (mietrecht is nämlich nicht sein schwerpunkt)
man kann für ne kalte wohnung mietminderung beantragen. aber die vorgehensweise is ziemlich komplex: protokoll führen und zu bestimmten uhrzeiten die temperatur ablesen. und das mit zeugen (bei dir kein prob weil du familie hast, bei mir schon weil ich allein in der wohnung bin....hab nur aussagen von leuten die mich besucht haben und die alle zu mir meinten: gott is es bei dir kalt...). außerdem musst du das protokoll über nen längeren zeitraum führen und grad bei heizungsgeschichten is das ziemlich blöd weil du ja dann noch länger in der kälte hockst....
hab meine vermieter (obwohl im gleichen haus) noch nicht sprechen können. werd´s dann später mal probieren. sprech dann auch das mal mit der mietminderung an evtl kann man sich dann auch so einigen....(gestern als es geregnet hat is mir das wasser DURCH die fenster durch und hat sich an den einzelnen sproßen gesammelt und is auch unten zur terrassentür reingelaufen und wenn ich dusch wird öfter mal das wasser von einer minute auf die andre eiskalt....)
und das mit dem wohnzimmer-esszimmer-getausche: is doch echt egal was für ne nutzung für den raum gedacht war. ich möchte weder in nem kalten wohnzimmer noch in nem kalten esszimmer hocken.....
hab grad ne interessante seite gefunden, die auch für dich was sein dürfte:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
