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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !
Habe eine Frage an euch, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir wohnen in einer Altbauwohnung in die vor kurzem neue Fenster inkl. Fensterbänke
in Wohn- sowie Schlafzimmer eingebaut wurden. Wohn- und Schlafzimmer haben straßenseitig
Dachschrägung. Durch diese ist Feuchtigkeit und Schimmelbildung an einer Wand im Wohnzimmer entstanden.
Nun wurde die Schrägung von innen mit gipskartonplatten versehen und gespachtelt, neue Heizungsrohre verlegt usw. Dadurch wurden natürlich halbseitig die Tapeten beschädigt, unsere Vermieterin läßt auf ihre Kosten neu tapezieren und streichen. Aber nur die beschädigte Seite !!! Nun meine Frage: Muss sie nur die Kosten für die beschädigte Seite übernehmen, und wir die andere hälfte?? Oder muß sie alle kosten für maler und Tapezierarbeiten übernehmen?

Wer kennt sich mit sowas aus?
Bin für jeden Tip dankbar

Gruß
Nicole

1 Kommentar zu „Kostenübernahme für Tapezieren nach Sanierung”

vemi aktiver Benutzer

Ich habe vor einigen jahren in der Sanierung seitens eines Hausverwalters gearbeitet. Zum damaligen Zeitpunkt, ca. 6 Jahre her, waren wir nur Verpflichtet das zu "reparieren", was wir durch die Arbeiten auch beschädigt hatten. In deinem Fall bedeutet das, nur die Wände, die beschädigt wurden. Ich denke mal, es ist auch heute noch so.

Da du sowieso in regelmäßigen Abständen renovieren musst, wäre es vielleicht zu überlegen, den Maler nach der verwendeten Farbe zu fragen und den Rest in Eigenregie zu streichen.

Gruß Vemi

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