gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung, Frist?

Hallo, hätte gerne gewusst, ob ich, bei einer falschen Nebenkostenabrechnung, ein Recht drauf habe, das eventuell überschüssige Geld auch nach Ablauf des Abrechnungszeitraums doch noch ausbezahlt zu bekommen?
Hintergrund: Die Abrechnung meines Ex-Vermieters ist völliger Blödsinn, mein Anwalt hat ihn Mitte diesen Monats (mit Fristsetzung) dazu aufgefordert sie zu berichtigen- woraufhin der Vermieter einen wirren Brief zurückschrieb und eben KEINE berichtigte Abrechnung.
Wahrscheinlich kommen wir ohne eine Klage jetzt wirklich nicht hin und da wirft sich mir die Frage auf, ob wir eventuell (auch nach Ablauf der NK-Abrechnungsfrist) noch einen Anspruch auf eine eventuelle Rückzahlung der zu viel bezahlten NK haben (da wir ja nachweislich vor der abgelaufenen Frist dazu aufgefordert haben eine neue zu erstellen)?
Muss der VM vor Gericht Beweise erbringen, woher er die Kosten, die in der NK Abrechnung gelistet sind, bezieht?

LG und Danke im Voraus.
Stichwörter: frist + nebenkostenabrechnung

Antworten

antwort von kurisu am
Der Vermieter ist verpflichtet nach Versandt der BK-Abrechnung auf Wunsch die Rechnungen vorzuzeigen. Da leider keine Fristen und keine Daten genannt wurden, würde ich beim Anwalt bleiben, der hat den ganzen Fall bereits vorliegen und weiß wann welche Frist abgelaufen ist und welche nicht.

antwort von BK-Mann am
Hallo

[quote:aa967]Hallo, hätte gerne gewusst, ob ich, bei einer falschen Nebenkostenabrechnung, ein Recht drauf habe, das eventuell überschüssige Geld auch nach Ablauf des Abrechnungszeitraums doch noch ausbezahlt zu bekommen? [/quote:aa967]

Ja. Bei einem Widerspruch zur Abrechnung gibt es keine Jahresfrist, wie bei der Erstellung einer BK-Abrechnung.

[quote:aa967]Hintergrund: Die Abrechnung meines Ex-Vermieters ist völliger Blödsinn, mein Anwalt hat ihn Mitte diesen Monats (mit Fristsetzung) dazu aufgefordert sie zu berichtigen- woraufhin der Vermieter einen wirren Brief zurückschrieb und eben KEINE berichtigte Abrechnung.[/quote:aa967]

Klage einreichen

[b:aa967]Muss der VM vor Gericht Beweise erbringen, woher er die Kosten, die in der NK Abrechnung gelistet sind, bezieht?[/b:aa967]

Er muss die Richtigkeit der BK-Abrechnung vortragen können.

Gruß

BK-Mann

antwort von Cocinelle am
Alles klar, danke Euch!

LG, Cocinelle.

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