hat diese Frage am gestellt
Ghostraider
Der Mietvertrag ist so lange gültig bis er vom Mieter oder Vermieter gekündigt wird.
Gruß
ghost
leho
Also auch wenn der Vertragspartner nicht mehr im Haus wohnt?
kurisu
Das kommt auf die Sichtweise an.
Sie haben einen Vertrag zwischen sich und der Hauptmieterin der Wohnung. Dieser Vertrag ist (meines erachtens nach) noch gültig.
Das Problem könnte der Vermieter haben, wenn der vom Auszug von der eigentlichen Mieterin nichts weis. Sie sollten sich am besten mit der Hauptmieterin in Verbindung setzten und gemeinsam zum Vermieter gehen und die Wohnung "ganz" mieten.
Den der Vermieter kennt Sie nicht. Wenn die eigentliche Hauptmieterin die Wohnung kündigt, könnten Sie mit pech von einem Tag auf den anderen auf der Straße sitzen.
leho
Ich vermute auch da sich einen neuen Vertragen machen müsste.... wohne noch in einer WG, habe mit einer der Hauptmiererin einen untrermietvertrag gemacht die ja jetzt weg ist.... naja in 2 wochen wollte ich eh da ausziehen.
Wollte es nur wissen wie ich reagieren soll und darf wenn das mit dem auszug nicht ganz hinhaut und die Hauptmieter was geltent machen wollen....
Gruß
Leho
Susanne
Grundsätzlich endet der Untermietvertrag mit Ende des Hauptmietvertrages. Das hat der Hauptmieter dem Untermieter mitzuteilen, der Hauptmieter ist auch für die Räumung der Wohnung zuständig.
Das liegt an der originären Vermieterpflicht, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Endet der Hauptmietvertrag, so kann er dieser Pflicht nicht mehr nachkommen.
Anders ist es, wenn der Hauptmieter einen Nachfolger hat, der den Untermietvertrag übernimmt mit allen Rechten und Pflichten des Hauptmieters. Ist in WG's so eher üblich.
leho
Volgendes Problem liegt vor, ich will aus der WG ausziehen, und habe einige inserate ins netz gestellt. Es haben sich viele vorgestellt, aber die anderen WG leute haben keinen passenden gefunden.
Und nun steht der tag vor der tür an dem ich raus will und imme rnoch keiner nachmieter....
Frage ist, da mein mietvertrag mit einer anbgeschlossen worden ist die nicht mher in der WG wohnt, ist er noch gültig???
Susanne
Grundsätzlich ist doch der Mieter nicht für die Nachmietergestellung zuständig! Du hast als Mieter lediglich die nach Mietvertrag vereinbarte bzw nach BGB Kündigungsfrist einzuhalten.
Und nochmal: Hat sich der für Deinen Mietvertrag zuständige Hauptmieter geändert, so ist der Neue mit allen Rechten und Pflichten in den mit Dir bestehenden Vertrag eingetreten!!!
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.