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Susanne
Du solltest erst einmal die schriftliche Kündigung abwarten, denn nur darauf kommt es an. Die solltest Du dann von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen und auch Deinen Mietvertrag, ob die Kündigung gültig ist bzw. ob bei Deinem Mietvertrag überhaupt gekündigt werden kann muss Du Dir rechtssicher von einem Fachanwalt mitteilen lassen.
marimba
Hallo Susanne,
Danke erstmal für deine Antwort. Ich befürchte es wird nicht viel bringen
sich da rum zu streiten. Meine Vermieterin ist auch allen erziehend mit 3 Kindern und es ist nun mal ihr Haus. <!-- s
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Ich finde es nur ziemlich frustrierend schon wieder umziehen zu müssen. Aber beim nächsten Mietvertrag werde ich viel Wert darauf legen das alle Klauseln und Versprechungen schriftlich festgehalten werden.
Gruß Marimba
Susanne
Wenn Dein Mietvertrag tatsächlich auf 5 Jahre festgelegt ist, wann dürfte Dir denn dann frühestens gekündigt werden?
Verträge sind einzuhalten, auch von Vermietern.
Du mußt den Vertrag aber wirklich von einem Fachanwalt prüfen lassen, das kann ich Dir leider nicht abnehmen!
Ghostraider
Wie schon Susanne sagte, Verträge müssen eingehalten werden auch von einem Vermieter.
Nur kommt es darauf an was es für ein Vertrag ist. Ist es ein Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag mit einem 5 jährigen beidseitigen Kündigungsverzicht.
Auch hier kommt es auf die Einzelheiten an und daher ist es wirklich besser den Vertrag von einem Anwalt mal prüfen zu lassen.
Ich kann nur sagen: Nicht immer kommt der Vermieter mit seinen Wünschen durch. <!-- s
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Gruß
ghost
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