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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Kann mir der Vermieter( wohnen im selben Haus) verbieten, einen Schäferhund anzuschaffen (Begründung: Weil angeblich die Mieter Angst vor Schäferhunden haben), haben aber selbst 2 Kampfhunde!!( Frage ist nur vor welcher Rasse sollte man mehr Angst haben???) Vor unserem Einzug sagten sie mir, sie könnten keine Hundehaltung verbieten, da sie ja selbst welche hätten! Aus diesem Grund habe ich die Wohnung ja nur genommen, da ich damals schon vor hatte mir einen Hund anzuschaffen.
Stichwörter: hund + mietwohnung

5 Kommentare zu „Hund in einer Mietwohnung”

Susanne Experte!

Was sagt der Mietvertrag zur Hundehaltung?

Es gibt verschiedene Klauseln, so z.B. dass Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist. Damit kann der Vermieter Dir tatsächlich die Hundehaltung verbieten ohne jegliche Begründung.
Fehlt eine Klausel zur Tierhaltung so kann Dir der Vermieter auch die Anschaffung eines Schäferhundes nicht verbieten.

Bei Streit mit dem Vermieter bedenken: Handelt es sich um ein 2 Familienhaus, dass Du mit dem Vm bewohnst, so hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht (ohne Grund!)

teddybaer

Hallo
danke für die rasche Antwort
Also im Mietvertrag steht nichts genaueres drin und das Haus ist ein Mehrfamilienhaus (7 Parteien)

Susanne Experte!

Gibt es im Mietvertrag irgendeine Klausel, die sich mit Tierhaltung beschäftigt?

teddybaer

Hallo

Im Mietvertrag steht zwar drin, das außer Kleintiere, es eine Absprache mit den Vermietern benötige, aber meine Vermieter haben eigentlich nichts gegen Hundehaltung. Es liegt nur[/u:f6924] an der Rasse. Sie will keinen Schäferhund, ihrem Mann wär das egal. Unsere Vermieter selbst haben 2 Pitbulls. Ich hätte eher vor Pitbulls Angst wie vor Schäferhunden zumal ihre Pitbulls nicht grade gut erzogen sind, springen schon mal über den Zaun in den Nachbargarten und reagieren nicht auf die Kommandos von den Besitzern. Sie geht auch nie mit beiden Hunden gleichzeitig raus, immer getrennt, hab schon öfter gesehen, dass sie sich nicht wirklich gut bei den Tieren durchsetzen kann.

Susanne Experte!

Naja, ohne Zustimmung des Vermieters kein Hund. Wenn das im MV vereinbart ist, ist die Klausel gültig und eindeutig. Wie schon geschrieben, der Vermieter muss seine Ablehnung nicht begründen.

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