gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristgerechte Kündigung - Abnahme des Mietobjektes

Wir bewohnen seit 4 Jahren ein sehr komfortables Haus zur Miete, haben nun fristgerecht gekündigt und bereiten uns auf die Abnahme vor - das Verhältnis zum Vermieter hat sich etwas abgekühlt...
Im Mietvertrag steht Haus innen weiß streichen, das ist ok und wird erledigt. Wie sieht es mit möglichen anderen Forderungen des Vermieters aus : Türen streichen, etc.
Wir befürchten hier eine Reihe von Schikanen, um die Kaution wenigstens teilweis einzubehalten
Vielen Dank für eure Antworten oder zu Querverweisen, bei denen das Thema schon einmal hehandelt wurde.
Gruß
Siegfried

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