gefragt von administrator am 30.11.1999

Streichen??

Hallo,

eine Frage:
Am 30.09.07 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Nun hab ich eine Frage bezüglich des Streichens. Die kommt erast jetzt, weil der Nachmieter erst jetzt einzieht und die Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde.
Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen? Hab 1,5 Jahre dort gewohnt und es wurde in der Wohnung geraucht.
Wie verhält es sich mit dem neuen Urteil, dass erst vor 2 oder 3 Wochen gefällt wurde??
Grundlage war ein“Zweckform-Standardmietvertrag“.
Muss ich streichen oder Kosten übernehmen?
Danke für Antworten
Stichwörter: streichen

Antworten

antwort von Susanne am
Diesbezüglich muss der Mietvertrag bei einem Fachanwalt geprüft werden, da es auf die genauen Formulierungen der Klauseln ankommt.

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