gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietrecht: Kündigungsfristen und Teppich (ab) Nutzung?

[b:e3177]Grüsse Euch[/b:e3177]


[u:e3177][b:e3177]Frage 1[/b:e3177][/u:e3177]

Welche Kündigungsfristen habe ich als Mieter einzuhalten?
Mietverhältnis: über 12 Jahre
Neue Gesetzeslage für Mieter? (Habe ich irgendwo aufgeschnappt)


[u:e3177][b:e3177]Frage 2[/b:e3177][/u:e3177]

Teppichboden: Den habe ich vor 12 Jahren mit im Mietverhältnis übernommen,
der Teppichboden war vom Vermieter (Neu) verlegt worden!
Nun habe ich den Teppichboden vor etwa 3 Monaten entsorgt, da er nicht mehr
zu reinigen war. Es liegt kein Teppichboden mehr in der Wohnung, muss ich vor
dem Auszug neuen verlegen?


Vielen lieben Dank für Eure Antworten, gerne auch mit
Rechtsverweisen / Urteilen (wohne in Köln).

[i:e3177][b:e3177]DANKE
Wolfgang[/b:e3177][/i:e3177]

Antworten

antwort von Susanne am
Frage 1:
3 Monate, wobei die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter sein muss. Wer also bis zum 3. Werktag des Novembers seine Kündigung beim Vermieter hat, kann fristgerecht zum 31.01.2007 kündigen.

Frage 2:
Wenn der Teppich Eigentum des VM war, könnte er Schadenersatz verlangen. Aber: Bei Teppichboden gehen die Gerichte und Versicherungen von einer Lebensdauer von 10 Jahren aus bei mittlerer Qualität. Da beim Schadenersatz der Zeitwert berechnet wird, der demnach gegen Null tendiert, gibt es nichts.

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