gefragt von administrator am 30.11.1999

Wer kann mir helfen.

:twisted: Hallo
Ich bin heute den 28.02.05 ausgezogen und haben eine wohnungsübergabe gemacht. Da war alles in ordnung soweit ausser das ich die Woihnungseingangstür neu Tapiezieren soll weil sie wie kratzspuren am Türrand inne aufweist. Meine Frage: Kann der Vermieter das von mir verlangen ???? :?:

2. Frage

Wir haben in der Wohnung wo wir ausgezogen sind s.o. eine Dusche und da ist die Duschkabiene seit 1995 eingebaut. Also war schon darin wo wir eingezogen sind. Diese Duschkabiene ist defekt risse in der Duschwand. der Vermieter verlangt von mir das ich eine neue Duschkabiene einebaue was ich aber nicht akzeptiere weil die alte schon 10 jahre alt ist. :twisted: Muss ich da eine neue reinmachen oder wie verhält sich das ?????? :?: :?: :roll:
Stichwörter: helfen

Antworten

antwort von administrator am
natürlich kann der Vermieter verlangen, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

Schäden, die ihr während eurer Mietdauer verursacht habt müsst ihr spätestens beim Auszug wieder beseitigen.

Anders verhält es sich nur, wenn es sich um eine normale Abnutzung handelt. Das kann man aber natürlich von hier aus nicht beurteilen.

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