gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietvertrag (zeitlich festgelegt) kündigen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2006 zusammen mit meiner Freundin eine Wohnung gemietet und wir möchten jetzt die Wohnung aufgeben, da wir uns getrennt haben. Im Mietvertrag haben wir bis Sommer 2008 ausgemacht, dass wir bis dahin eben die Owhnung mieten. Können wir nun die Wohnung mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist kündigen oder sind wir an die Wohnung gefesselt?

Danke schonmal!

Antworten

antwort von BK-Mann am
Hallo

[url=http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/mietratgeber/zeitmietvertr.html:197b8]Guckst du hier[/url:197b8]

Und:

Hat ein Mieter einen Zeitvertrag unterschrieben (etwa: der Vertrag endet am ... oder der Vertrag endet nach so und soviel Jahren) und möchte vorzeitig den Vertrag beenden, lohnt die Überprüfung des Vertrags durch einen Fachmann. In vielen Fällen sind Zeitmietverträge zu unbestimmt gefasst und damit auf unbestimmte Zeit geschlossen, also mit gesetzlicher Frist kündbar.

Gruß

BK-Mann

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