gefragt von administrator am 30.11.1999

Erst niedriges Lockangebot - dann Mieterhöhung!

Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Mietern, die auf ein niedriges Lockangebot für eine Wohnung reingefallen sind und der Mieter dann kurze Zeit nach Unterzeichnen des Mietvertrages die Miete erhöht hat; die Miete dann quasi genauso teuer war wie jede andere...

Würde mich sehr über Eure Berichte freuen!

Merdy
Stichwörter: dann + erst + lockangebot + mieterhöhung + niedriges

Antworten

antwort von Ghostraider am
Ich bin zwar kein Mieterhöhungsgeschädigter :wink: aber melde mich trotzdem zu Wort.
Mieterhöhungen dürfen nicht direkt nach Einzug durchgeführt werden. Es müssen zwischen Einzug und Mieterhöhung oder Anpassung an die ortsübliche Miete 12 Monate liegen.

http://magazine.web.de/de/themen/finanz ... erden.html

Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich mit Grund fordern. Diese Forderung muss unterschrieben werden damit diese wirksam wird.
Also, der geforderten Mieterhöhung in dem Sinne widersprechen in dem diese gar nicht erst unterschrieben wird.
Will der Vermieter trotzdem eine Mieterhöhung muss er diese einklagen. Sind die 12 Monate noch nicht um, kann er sich dies von der Backe putzen. :P

Gruß
ghost

antwort von BK-Mann am
Hallo

um es genau zu machen darf ein Mieterhöhungsverlangen erst 12 Monate nach Einzug gestellt werden, und dies mit einer Frist von 3 Monaten.
D.h. eine Mieterhöhung, wenn sie richtig begründet wird, ist frühestens nach dem 15 Monat zu zahlen.

Gruß

BK-Mann

antwort von merdy am
Alles klar,
vielen Dank für Eure Antworten!

Vg, Merdy

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