gefragt von administrator am 30.11.1999

Nk-Abrechnung nicht bekommen (ings. 2 Jahre)

Hallo,

ich habe ien Frage bezüglich den NK bzw. was man machen sollte falls man keine Abrechnung bekommt:

1. Wir wohnten in der Wohnung 2,5 Jahre (2002-2004)
2. In dieser Zeit zahlten wir immer den gleichen NK Abschlag.
3. Für 2002 hatten wir eine Abrechnung (deutlich weniger als Abschlag)
4. NK wurde nicht angepaßt, trotz Hinweis unsererseits
5. Bei Ausszug wollter der Vermieter die restl Abrechnungen mit den zuviel bez. Beträge "verrechnen"
6. Habe jetzt dem Vermieter eine Frist gesetzt (allerdings kein Einschreiben), trotzdem noch keine Abrechnung für die restl. Jahre.

Was wäre jetzt der nächste Schritt? Anwalt? Mahnung? ???

Habe ich eine Chance ggf zuviel bezahltes Geld zurückzubekommen?

Danke

Mfg
Emen
Stichwörter: bekommen + ings + jahre + nkabrechnung

Antworten

antwort von administrator am
freiwillig wird der Vermieter kein Geld rausrücken, sonst hätte er es bereits getan.

Ich helfen nur schwerer Kaliber. Gehe zum Anwalt bzw. Mieterverein.

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